Beschlussvorlage - BV/04/25/054
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Dorfmitte Kalkhorst" der Gemeinde Kalkhorst; hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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08.07.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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23.07.2025
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“ ist im August 2021 in Kraft getreten.
Der Ursprungsbebauungsplan ermöglicht durch die überwiegend umlaufend festgesetzten Baugrenzen einen großen Gestaltungsspielraum der künftigen Grundstückseigentümer. In dem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet WA 1 wird die zukünftige Gebäudeanordnung aufgrund der festgesetzten, kleinteiligen Baugrenzen sehr begrenzt. Hier ist die Gemeinde gewillt, den künftigen Grundstückseigentümern ebenfalls einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 beabsichtigt die Gemeinde daher, innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 umlaufende Baugrenzen festzusetzen. Zudem wird das Maß der baulichen Nutzung entsprechend dem gegenüberliegenden Allgemeinen Wohngebiet WA 2 angeglichen.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll das Maß der baulichen Nutzungen angepasst werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von rund 0,8 ha und umfasst den westlichen Bereich (WA 1) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 14. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,2 kB
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