Beschlussvorlage - BV/02/25/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des im Jahr 2023 amtierenden Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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