Beschlussvorlage - BV/02/25/061
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Klütz für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Selina Melzig
- Verfasser/Antragsteller:
- Selina Melzig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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04.08.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des im Jahr 2022 amtierenden Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
