Beschlussvorlage - BV/02/25/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen

Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des

Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung

des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst

das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem

Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so

wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des

Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt 2022 26.176.780,38 €

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt - 509.139,15 €

Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 814.812,00 €

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres

nach Veränderung der Rücklagen beträgt 305.672,85 €

 

Aus der Finanzrechnung ergibt sich für 2022

ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von - 724.486,48 €

Die Liquiden Mittel (Muster 5a) betragen zum 31.12.2022 - 109.061,35 €

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Anmerkung nach RPA: Überarbeitung der Tabelle im Anhang unter Punkt G. (Angaben zur Finanzrechnung)

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt den vom

Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Klütz zum

31. Dezember 2022 fest.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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