Beschlussvorlage - BV/02/25/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt 2021      26.340.861,70 €

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt  92.411,51 €

Entnahme aus der Kapitalrücklage beträgt 200.000,00 €

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt  292.411,51 €

Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt  522.400,49 €

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres nach

Veränderung der Rücklagen beträgt  814.812,00 €

 

Aus der Finanzrechnung ergibt sich für 2021

ein Finanzmittelüberschussbetrag in Höhe von           46.937,47 €

Die Liquiden Mittel (Muster 5a) betragen zum 31.12.2021        930.255,40 €

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Anmerkung nach RPA: Überarbeitung der Tabellen im Anhang unter Punkt F. und G.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2021 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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