Beschlussvorlage - BV/02/25/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Zweckverband Grevesmühlen bietet Kommunen an, einen öffentlichen Wasserspender an zentralen Orten – z. B. auf dem Marktplatz – aufzustellen. Das Angebot gilt derzeit unbefristet. Die Stadt Klütz könnte dieses Angebot nutzen.

 

Kostenrahmen & Rahmenbedingungen:

 Gesamtkosten inkl. Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse: ca. 10.000 Euro

 50 % der Kosten werden vom Zweckverband übernommen

 Der Zweckverband Grevesmühlen übernimmt außerdem:

        o Wartung

        o Umstellung auf Sommer-/Winterbetrieb (Stilllegung im Winter; der genaue Zeitraum ist noch nicht festgelegt; die Wasserspender sind nicht frostfrei)

        o Trinkwassergebühren

 

 Für die Stadt entstünden:

         o Einmalige Investition in Höhe von ca. 5.000 Euro

         o Laufende Kosten für monatliche Wasserproben: 75,00 Euro (während der Betriebsdauer)

 

Mögliche Standorte:

 Marktplatz (zentrale Lage, gut frequentiert, Aufenthaltsqualität vorhanden (alternativ auch Standort gegenüber Marktplatz bei Schaukasten möglich – blau markiert in Anlage „Standorte“)

 Wohlenberg Anleger

 

Vorteile eines öffentlichen Wasserspenders:

 Förderung der öffentlichen Gesundheit: kostenfreier Zugang zu Trinkwasser an heißen Tagen

 Steigerung der Aufenthaltsqualität für Bürger*innen und Gäste

 Nachhaltigkeit: Reduktion von Einwegplastik durch Wiederbefüllung von Trinkflaschen

 Tourismusfreundlichkeit: positives Signal für Gäste, insbesondere Rad- und Wandertouristen

 Soziale Teilhabe: niedrigschwelliger Zugang zu Trinkwasser für alle Bevölkerungsgruppen

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Aufstellung eines Wasserspenders am Standort                  

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. (2.57501.09600000 + 52310001)

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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