Beschlussvorlage - BV/12/24/081-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund einer umfassenden Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich. Am 04.07.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der konstituierenden Sitzung eine neue Hauptsatzung.

 

Am 12.12.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nach mehreren Überarbeitungen die neue Hauptsatzung. Mit Schreiben vom 12.02.2025 wurde diese von der unteren Rechtsaufsicht genehmigt und anschließend bekanntgemacht.

 

Nun ist eine erneute Änderung der Satzung notwendig, um die Regelungen der höheren Entschädigungen rückwirkend zum 04.07.2024 wirksam werden zu lassen. Finanzielle Mittel sind vorhanden und wurden bereits an die Mandatsträger fortlaufend gezahlt. 

 

Die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsicht ist den Anlagen beigefügt.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseeebad Boltenhagen vom 12. Februar 2025 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50100000/11104.50110000/11104.50130000/11104.50190000

 

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Anlagen

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