Beschlussvorlage - BV/05/25/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat durch die Fusion der Gemeinde Gramkow eine Kooperationsvereinbarung für das Aufstellen von Werbeaufstellern für das Wonnemar Wismar vom 03. Juli 2003 übernommen. Die Vereinbarung regelt, dass die Gemeinde Hohenkirchen für den Werbeaufsteller jährlich eine Vergütung in Höhe 250 Euro in Form von Eintrittskarten für das Wonnemar Wismar erhält.

Es soll beraten werden, ob die bestehende Vereinbarung mit den bestehenden Konditionen und dem Standort des Werbeschildes weiterhin Bestand haben soll. Im Übrigen wird auf die mündlichen Ausführungen des Bürgermeisters verwiesen.

Die Gremien der Gemeinde werden gebeten, sich zur bestehenden Vereinbarung zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu formulieren. 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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