Beschlussvorlage - BV/04/25/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf einer Verordnung über das Nationale Naturmonument „Grünes Band
Mecklenburg-Vorpommern“, hier: Anhörung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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08.07.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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23.07.2025
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Sachverhalt
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, mit einer Verordnung das Nationale
Naturmonument „Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern“ auszuweisen.
Die Gemeinde hat die Gelegenheit bis zum 18. Juli 2025 Anregungen und Bedenken zum Verordnungsentwurf zu äußern.
Das Planungsbüro Hufmann hat folgenden Entwurf einer Stellungnahme vorbereitet:
Stellungnahme der Gemeinde Kalkhorst gemäß § 15 Abs. 1 Naturschutzausführungsgesetz M-V zum Entwurf der Verordnung über das Nationale
Naturmonument „Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern“:
Innerhalb des ausgewiesenen Nationalen Naturmonumentes „Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern“ befindet sich der Bebauungsplan Nr. 10.1 „Parkplatz und Versorgung Kolonnenweg“ mit seiner rechtskräftigen 1. Änderung der Gemeinde Kalkhorst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Flurstücks 16 der Flur 3, Gemarkung Groß Schwansee. Die genaue Lage des Bebauungsplanes Nr. 10.1 ist dem angefügten Luftbild zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Gemeinde Kalkhorst ist die Strandversorgung in diesem Bereich auszubauen und eine ausreichende Anzahl an Stellplätze für den ruhenden Verkehr der Strandbesucher herzustellen. Der Parkplatz besteht seit 2002. Die geplante Versorgungseinrichtung soll im Laufe der kommenden Jahre errichtet werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 GrünesBandVO M-V sind die Biotope und der Biotopverbund des Nationalen Naturmonumentes als Lebensraum besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung ihrer Leistungs-, Funktions- und Regenerationsfähigkeit zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Die Gemeinde weist darauf hin, dass ein Teilbereich des ausgewiesenen Nationalen Naturmonumentes den vorhandenen Parkplatz darstellt. Dieser Bereich stellt derzeit und auch zukünftig keinen Lebensraum für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten dar.
Die Gemeinde Kalkhorst empfiehlt, die Grenze des Nationalen Naturmonumentes so zu reduzieren, dass der vorhandene Parkplatz auf dem Flurstück 16 der Flur 3, Gemarkung Groß Schwansee nicht mehr Bestandteil des Nationalen Naturmonumentes ist. Die Reduzierung des Nationalen Naturmonumentes würde eine Fläche von ca. 0,2 ha umfassen. Bei einer Gesamtgröße des Nationalen Naturmonumentes von ca. 4.500 ha fällt die Reduzierung aus Sicht der Gemeinde Kalkhorst nicht ins Gewicht, da ein Flächenanteil von unter 1 % entfallen würde, sodass eine Reduzierung der Grenze vertretbar erscheint.
Abschließend weist die Gemeinde darauf hin, dass der vorhandene Parkplatz künftig nicht nur von den Standbesuchern genutzt werden kann, sondern darüber hinaus auch als Auftakt für eine touristische Erschließung und Erlebbarkeit des Nationalen Naturmonumentes dienen könnte. Zumal sich innerhalb der Gemeinde Kalkhorst der nördlichste Punkt und somit der Beginn des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern befindet.


Luftbild des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Gemeinde Kalkhorst © GeoBasis DE M-V 2025
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zum Entwurf der Verordnung über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern“ (GrünesBandVO M-V) vom 12.05.2025 folgende Stellungnahme abzugeben:
Innerhalb des ausgewiesenen Nationalen Naturmonumentes „Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern“ befindet sich der Bebauungsplan Nr. 10.1 „Parkplatz und Versorgung Kolonnenweg“ mit seiner rechtskräftigen 1. Änderung der Gemeinde Kalkhorst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Flurstücks 16 der Flur 3, Gemarkung Groß Schwansee. Die genaue Lage des Bebauungsplanes Nr. 10.1 ist dem angefügten Luftbild zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Gemeinde Kalkhorst ist die Strandversorgung in diesem Bereich auszubauen und eine ausreichende Anzahl an Stellplätze für den ruhenden Verkehr der Strandbesucher herzustellen. Der Parkplatz besteht seit 2002. Die geplante Versorgungseinrichtung soll im Laufe der kommenden Jahre errichtet werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 GrünesBandVO M-V sind die Biotope und der Biotopverbund des Nationalen Naturmonumentes als Lebensraum besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung ihrer Leistungs-, Funktions- und Regenerationsfähigkeit zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Die Gemeinde weist darauf hin, dass ein Teilbereich des ausgewiesenen Nationalen Naturmonumentes den vorhandenen Parkplatz darstellt. Dieser Bereich stellt derzeit und auch zukünftig keinen Lebensraum für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten dar.
Die Gemeinde Kalkhorst empfiehlt, die Grenze des Nationalen Naturmonumentes so zu reduzieren, dass der vorhandene Parkplatz auf dem Flurstück 16 der Flur 3, Gemarkung Groß Schwansee nicht mehr Bestandteil des Nationalen Naturmonumentes ist. Die Reduzierung des Nationalen Naturmonumentes würde eine Fläche von ca. 0,2 ha umfassen. Bei einer Gesamtgröße des Nationalen Naturmonumentes von ca. 4.500 ha fällt die Reduzierung aus Sicht der Gemeinde Kalkhorst nicht ins Gewicht, da ein Flächenanteil von unter 1 % entfallen würde, sodass eine Reduzierung der Grenze vertretbar erscheint.
Abschließend weist die Gemeinde darauf hin, dass der vorhandene Parkplatz künftig nicht nur von den Standbesuchern genutzt werden kann, sondern darüber hinaus auch als Auftakt für eine touristische Erschließung und Erlebbarkeit des Nationalen Naturmonumentes dienen könnte. Zumal sich innerhalb der Gemeinde Kalkhorst der nördlichste Punkt und somit der Beginn des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Mecklenburg-Vorpommern befindet.
Luftbild des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 10.1 der Gemeinde Kalkhorst © GeoBasis DE M-V 2025
Aufgrund der gesetzten Frist, wonach die Stellungnahme bis zum 18.07.25 eingereicht werden muss, wird der Bürgermeister ermächtigt eine Eilentscheidung entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses zu treffen.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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428,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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913,4 kB
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