Beschlussvorlage - BV/12/25/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beantragt den Neubau einer WC-Anlage am Strandaufgang 3 auf dem Flurstück 40/2, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen.

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über den Bebauungsplan Nr. 3a.

Die Fläche ist im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung einer öffentlichen Parkanlage ausgewiesen.

Insofern wird für den Neubau der WC – Anlage eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt dem Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben: AZ 42910-24-08 - Neubau einer WC-Anlage am Strandaufgang 3, auf dem Flurstück 40/2, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen herzustellen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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