Beschlussvorlage - BV/12/25/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit dem freien Träger DRK Nordwestmecklenburg e.V. eine Trägerschaftsvereinbarung am 21. Mai 2015 abgeschlossen, die rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist.

Aufgrund aktueller Entwicklungen und im Einvernehmen mit dem Träger soll diese Vereinbarung aufgehoben werden.

Die Aufhebung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, um die zukünftige Organisation und Verantwortlichkeiten klar zu regeln und eine effiziente Weiterentwicklung der gemeindlichen Angebote sicherzustellen.

 

Es haben Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Träger stattgefunden. Von einer Änderung der Personalsituation seitens des Trägers ist nicht auszugehen. Der Träger befürwortet eine Aufhebung des Vertrages zum 30. Juni 2025. Für eine bedarfsgerechte Jugendarbeit in der Gemeinde soll eine Ausschreibung für die Einstellung eines Mitarbeiters für die Jugendarbeit in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Trägerschaftsvereinbarung mit dem DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. vom 29. Januar 2015 im gegenseitigen Einvernehmen zum 30. Juni 2025 aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu veranlassen und die entsprechenden Formalitäten zu klären.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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