Beschlussvorlage - BV/02/25/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Seitens der Stadt besteht der Wunsch, Teile der gepflasterten Straßen im Innenstadtbereich so umzugestalten, dass sie besser nutzbar sind für Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Bei vielen Klützer Straßen ist das Land M-V oder der Landkreis NWM als Baulastträger für die Herstellung und Unterhaltung der Straßen zuständig (Landesstraßen und Kreisstraßen).

 

Bei den Straßen, die in der Baulast der Stadt Klütz sind, ist die Stadt für die Herstellung und Unterhaltung der Straßen zuständig (Gemeindestraßen).

 

Die Straße „Im Thurow“ befindet sich in der Baulast der Stadt Klütz.

Hier sollen barrierefreie Straßenübergänge hergestellt werden.

 

Die Kosten werden auf rd. 85.000 € geschätzt.

 

Zur Finanzierung sollen Fördermittel – hier speziell: LEADER-Fördermittel – eingeworben werden.

Eine Beantragung muss bis zum 30.06.2025 erfolgen, um eventuell LEADER-Fördermittel in 2026 zu erhalten.

Ein LEADER-Hinweisblatt zum Verfahrensablauf ist beigefügt.

 

Der maximale Fördersatz beträgt 65 %, wobei die Stadt davon 20 % als nationalen Kofinanzierungsanteil selbst tragen muss.

 

Die Mittel für die Herstellung der barrierefreien Straßenübergänge „Im Thurow“ müssen im Haushalt 2026 eingestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

  1.       Unter der Prämisse, dass Fördermittel zur Finanzierung eingeworben wurden, werden barrierefreie Straßenübergänge „Im Thurow“ hergestellt.
  2.       Die für die Herstellung notwendigen Kosten werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

ca. 85.000 € - müssen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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