Beschlussvorlage - BV/02/25/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Veranschaulichung und Übungszwecken soll ein Feuerwehrfahrzeug für Kinder angeschafft werden.

 

Die Kosten werden auf rd. 18.500 € geschätzt.

 

Zur Finanzierung sollen Fördermittel – hier speziell: LEADER-Fördermittel – eingeworben werden.

Eine Beantragung muss bis zum 30.06.2025 erfolgen, um eventuell LEADER-Fördermittel in 2026 zu erhalten.

Ein LEADER-Hinweisblatt zum Verfahrensablauf ist beigefügt.

 

Der maximale Fördersatz beträgt 65 %, wobei die Stadt davon 20 % als nationalen Kofinanzierungsanteil selbst tragen muss.

 

Die Mittel für den Erwerb des Kinder-Feuerwehrautos müssen im Haushalt 2026 eingestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

  1.       Unter der Prämisse, dass Fördermittel zur Finanzierung eingeworben wurden, wird ein Kinder-Feuerwehrauto angeschafft.
  2.       Die für den Erwerb notwendigen Kosten werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

ca. 18.500 € - müssen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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