Beschlussvorlage - BV/02/25/053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Benutzungs- und Entgeltordnung der Schulsporthalle der Stadt Klütz vom 19.10.2015, mit 1. Änderung vom 26.10.2020 sowie 2. Änderung vom 24.04.2024, ist unter § 5 Abs. 14 geregelt, dass die Schulsporthalle in den Sommerferien geschlossen ist. 

 

Die Ausschussmitglieder des Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Klütz berieten in der Sitzung am 27.03.2025 über eine Nutzung in den Sommerferien und empfehlen die entsprechende Änderung des § 5 Abs. 14 der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Die Nutzung soll grundsätzlich möglich sein. Zu beachten sind geplante Grundreinigungs- und Wartungsarbeiten, welche Vorrang haben. Der ordnungsgemäße Ablauf dieser Maßnahmen darf nicht beeinträchtigt werden. Nutzungsanfragen sollen rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien mit dem Sekretariat der Regionalen Schule Klütz abgestimmt werden.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle in Klütz.

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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