Beschlussvorlage - BV/02/25/053
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Schulsporthalle Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Anja Steinhagen
- Verfasser/Antragsteller:
- Steinhagen, Anja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.06.2025
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Sachverhalt
In der Benutzungs- und Entgeltordnung der Schulsporthalle der Stadt Klütz vom 19.10.2015, mit 1. Änderung vom 26.10.2020 sowie 2. Änderung vom 24.04.2024, ist unter § 5 Abs. 14 geregelt, dass die Schulsporthalle in den Sommerferien geschlossen ist.
Die Ausschussmitglieder des Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Klütz berieten in der Sitzung am 27.03.2025 über eine Nutzung in den Sommerferien und empfehlen die entsprechende Änderung des § 5 Abs. 14 der Benutzungs- und Entgeltordnung.
Die Nutzung soll grundsätzlich möglich sein. Zu beachten sind geplante Grundreinigungs- und Wartungsarbeiten, welche Vorrang haben. Der ordnungsgemäße Ablauf dieser Maßnahmen darf nicht beeinträchtigt werden. Nutzungsanfragen sollen rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien mit dem Sekretariat der Regionalen Schule Klütz abgestimmt werden.
Finanz. Auswirkung
keine
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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