Beschlussvorlage - BV/12/25/092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat bisher eine Satzung erlassen, die die Erhebung von Strandnutzungsgebühren vorsieht. Diese Gebühren wurden in der Zeit vom 15.05. – 30.09. eines jeden Jahres erhoben, um die Kosten für die Nutzung der Strandinfrastruktur und -dienstleistungen abzudecken.

Allerdings ist die Rechtmäßigkeit dieser Strandnutzungsgebühr nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) fraglich. Das KAG M-V stellt klare Anforderungen an die Erhebung von kommunalen Abgaben, insbesondere hinsichtlich der Rechtfertigung, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit.

Bei der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die derzeitige Erhebung der Strandnutzungsgebühr nicht den Vorgaben des KAG M-V entspricht. Insbesondere ist die Gebühr nicht ausreichend begründet oder rechtlich haltbar, was die Rechtmäßigkeit in Frage stellt.

Daher soll die bisherige Strandnutzungsgebühr aufgehoben werden. Die Aufhebung ist notwendig, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und den Vorgaben des KAG M-V zu entsprechen. Die Kurabgabe bleibt weiterhin bestehen, da sie auf einer rechtlich anerkannten Grundlage beruht und die Finanzierung der Kur- und Tourismusinfrastruktur sicherstellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die anliegende Aufhebungssatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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