Beschlussvorlage - BV/12/25/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erhebt eine Kurabgabe von Gästen, die die Kurorteinrichtungen und -angebote nutzen. Bei der Erhebung der Kurabgabe sind sowohl steuerliche Aspekte als auch kommunalrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Aus steuerlicher Sicht ist zu prüfen, ob die Kurabgabe als steuerpflichtige Einnahme der Gemeinde gilt oder ob sie in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Familienbesuchen, steuerfrei bleibt. Hierbei ist insbesondere die Abgrenzung zwischen einer kommunalen Abgabe und einer steuerlichen Belastung relevant.

Kommunalrechtlich ist zu beachten, dass die Erhebung der Kurabgabe auf einer rechtlichen Grundlage im Kommunalrecht beruht. Die Abgabe darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben werden und muss zweckgebunden sein, etwa zur Finanzierung der Kur- und Tourismusinfrastruktur.

Im Hinblick auf Familienbesuche ist zu berücksichtigen, dass Familien, die den Kurort für private Zwecke besuchen, grundsätzlich der Kurabgabepflicht unterliegen. Allerdings können Ausnahmen oder Ermäßigungen vorgesehen sein, beispielsweise für Familien mit geringem Einkommen oder bei kurzfristigen Besuchen. Zudem ist zu prüfen, ob Familienbesuche, bei denen keine Nutzung der Kurangebote erfolgt, von der Kurabgabe befreit werden können oder ob sie dennoch der Abgabe unterliegen.

Insgesamt ist bei der Betrachtung der Kurabgabe eine sorgfältige Abwägung der steuerlichen Vorgaben sowie der kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig, um eine rechtssichere und faire Erhebung sicherzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Kurabgabensatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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