Beschlussvorlage - BV/12/25/072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § der Eigenbetriebsverordnung M-V ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebs durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Landesrechnungshof M-V fordert in seinen aktuellen Empfehlungen zur Prüfung öffentlicher Unternehmen eine regelmäßige Ausschreibung der Prüfungsleistungen im Sinne eines transparenten, fairen und wettbewerblichen Verfahrens. Der letzte Prüfauftrag endet mit dem Geschäftsjahr 2025. Die Ausschreibung für den Zeitraum 2026–2030 erfolgt daher rechtzeitig im Jahr 2025, um eine ordnungsgemäße Fortführung der Prüfung sicherzustellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Kurverwaltung, mit der Ausschreibung der Wirtschaftsprüfung 2026 – 2030 beauftragt wird. Gleichzeitig wird der der Bürgermeister und seine Stellvertreter ermächtigt, dass wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: #4930

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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