Beschlussvorlage - BV/12/25/068

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

In einer der letzten Sitzungen wurde besprochen, dass eine Höhenbegrenzung auf dem Parkplatz in Redewisch favorisiert wird. Zunächst hat die Kurverwaltung beim Ordnungsamt und beim Landkreis nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

 

Ich habe Ihre Mail zu oben genannter Höhenbegrenzung planungs- und verkehrsrechtlich prüfen lassen. Sie können seitens der Kurverwaltung unter Berücksichtigung der Stellungnahme (Hinweise/Richtlinien) der Straßenverkehrsbehörde die entsprechende Höhenbegrenzung für den Parkplatz in Redewisch errichten lassen. (Ordnungsamt)

 

Im zweiten Schritt hat die Kurverwaltung die Kosten ermittelt, die sich auf ca. 2.000 EURO je Höhenbegrenzung (Materialkosten, ohne Einbau) belaufen.

Im 3. Schritt wird die Kurverwaltung mit der Verpächterin hinsichtlich der baulichen Veränderung ins Gespräch gehen. Finanzielle Mittel sind nicht im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurverwaltung mit der Höhenbegrenzung auf dem Parkplatz Redewisch für 2026 zu beauftragen. Die finanziellen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2026 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel werden im wirtschaftsplan 2026 eingeplant.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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