Beschlussvorlage - BV/02/25/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Klütz haben Kamerad Jörn Barkentien am 13. Januar 2024 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz gewählt.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat mit Beschluss vom 29. Januar 2024 die Wahl von Kamerad Jörn Barkentien bestätigt und gleichzeitig Kamerad Barkentien für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren bis zum 28. Januar 2029 zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Kamerad Barkentien hat mit Schreiben vom 27. Mai 2025 seinen sofortigen Rücktritt als stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz mitgeteilt.

 

Nach den Vorgaben aus § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz sind Beamtinnen und Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Da Kamerad Barkentien seine Entlassung ausdrücklich und schriftlich beantragt, ist seinem Gesuch zu entsprechen.

 

Sofern die Stadtvertretung der Stadt Klütz der Abberufung zustimmt, erfolgt eine Nachwahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers. 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Jörn Barkentien mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Zum gleichen Zeitpunkt wird Kamerad Barkentien aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführs der Freiwilligen Feuerwehr Klütz abberufen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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