Beschlussvorlage - BV/02/25/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz verfügt im Ortsteil Wohlenberg über eine direkte Anbindung an die Wohlenberger Wiek und die Wismarbucht. Bisher sind die Verkehrsregelungen zur Geschwindigkeit im Sommer und im Winter unterschiedlich geregelt. Für zukünftige Regelungen für Verkehrsführungen ist eine Anpassung der Geschwindigkeiten tags auf 50

km/h und nachts auf 70 km/h im Bereich an der Landesstraße vorgesehen. Die Abstimmungen hierzu laufen durch die zuständige Verkehrsbehörde.

Für den Bereich von Wohlenberg selbst und die vorhandene fremdenverkehrliche Situation am Anleger ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die Querung der Landesstraße. Die Querung der Landesstraße ist insbesondere in den Bereichen der Parkplätze besonders zu

beachten. Hier sind Querungen auch im Rahmen der planungsrechtlichen Regelung und Vorbereitung durch die Stadt vorgesehen.

Im Bereich am Anleger ist die Gesamtsituation zwischen fließendem und ruhendem Verkehr der Ortslage Wohlenberg selbst und der ergänzenden Bebauung mit der in Aufstellung befindlichen Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 15 zu betrachten.

 

Der Zugang zum Anleger, die Flächen des ruhenden Verkehrs am Rand der Ortslage Wohlenberg und die zukünftige Bauabsicht in der 3. Änderung des B-Planes Nr. 15 befinden

sich außerhalb des Ortseingangsschildes. Das Ortseingangsschild befindet sich in einer leicht kurvenartigen Situation.

Die Stadt Klütz erachtet es als erforderlich, das Ortseingangsschild vor die Zugänge zum Anleger in Wohlenberg und vor die Zufahrt zum Parkplatz und die beabsichtigte Bebauung zu verlegen. Damit wird in dem besonders frequentierten Bereich und im Zugang zum Anleger und dem Aufenthaltsbereich am Strand eine Verbesserung für Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geschaffen. In einer Variante war auch die Versetzung des Ortseingangsschildes an der Zufahrt nach Wohlenhagen vorgesehen. Damit wäre sicherlich noch ein Mehrwert für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gegeben. Unter Berücksichtigung der dann verbleibenden anbaufreien Zone bis zum Zugang zum Anleger bis zu den Parkplätzen und zur beabsichtigten Bebauung wird diese Absicht jedoch zurückgestellt.

 

 

 

Für die Stadt Klütz ist aus Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und aus Anforderungen des Schallschutzes die Versetzung des Ortsschildes vor die belebte touristische Zone am Anleger zu verlegen.

Dies würde gleichermaßen die Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Saison auf 50 km/h regeln. Es wären keine Differenzen zwischen Tag- und Nachtzeit.

 

Die Attraktivität des Bereiches und die Sicherheit des Bereiches würden aufgewertet und verbessert.

 

Die gekennzeichnete Lage für das Ortseingangsschild ist in der Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Beantragung der Versetzung des Ortseingangsschildes wie in der der Anlage dargestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine Kosten. Das Versetzen der Ortstafel erfolgt durch den städtischen Bauhof.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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