Beschlussvorlage - BV/02/24/056-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat am 27.05.2024 beschlossen, für 9 Vorhaben Fördermittelanträge über das KFW-Zuschussprogramm 444 Natürlicher Klimaschutz in Kommunen zu stellen.

Seit März 2025 ist es möglich, Anträge einzureichen. Bisher wurde 1 Antrag bewilligt.

 

Die Stadtvertretung wird hiermit darüber informiert, dass sich das Vorgehen der KFW bei der Bearbeitung der Anträge vom gängigen Prozedere anderer Förderprogramme unterscheidet. Die Förderfähigkeit des Vorhabens wird nicht im Vorfeld der Bewilligung, sondern erst im Rahmen des Verwendungsnachweises, sprich nach Fertigstellung geprüft. Wird das Vorhaben oder Teile des Vorhabens als nicht förderfähig eingestuft, wird die bereits gezahlte Zuwendung inkl. nachträglicher Geltendmachung eines Verzinsungsanspruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel zurückgefordert.

 

Somit besteht ein höheres Risiko für die Stadt als bei anderen Förderprogrammen. Die Planung und Ausführung der Vorgaben muss sich streng an die Vorgaben des Programms halten.

 

Aufgrund dieser neuen Bewilligungspraxis der KFW und der Höhe der geschätzen Gesamtkosten der einzelnen Vorhaben, wird die Stadtvertretung gebeten, die Beantragung der Fördermittel und damit die Umsetzung der Maßnahmen erneut zu beschließen.

 

Aktuell werden diese Anträge vorbereitet und nach und nach eingereicht:

 

Nr.

Vorhaben

Grobkostenschätzung brutto

Status

1

Grünstreifen am Wiesenweg

110.000,00 €

Zusage liegt vor

2

Anlagen Schloßstraße

270.000,00 €

Förderantrag in Vorbereitung

3

Fiekenteich

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

4

Spielplatz Arpshagen

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

5

Einfahrt Lindenring v. Wismarsche Straße

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

6

Wohnumfeld Lindenring

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

7

Spielplatz Grundshagen

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

8

Blühwiese Niederklütz

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

9

Festwiese Lidl, Weg neben Lidl

In Vorbereitung

Förderantrag in Vorbereitung

 

Für finanzschwache Gemeinden beträgt die Förderquote 90 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Im Haushalt sind eingestellt:

 

  • HHJ 2025 – 1.000,00 € Ausgabe
  • HHJ 2026 – 150.000,00 € Ausgabe
  • HHJ 2026 – 135.000,00 € Einnahme

 

Im HHJ 2025 wurden nur 1.000,00 € eingestellt, weil man davon ausging, dass ggf. Kosten für die Antragstellung entstehen könnten. Man ging davon aus, dass die Bewilligung der Anträge erst 2026 erfolgen würde.

 

Da das Zuschussprogramm sehr nachgefragt ist, war vorgesehen die Anträge zeitnah gestellt werden, um die Fördermittel zu sichern. Ist dies weiterhin gewünscht?

Die Maßnahmenzeiträume betragen 2 Jahre mit der Möglichkeit der begründeten, einmaligen Verlängerung um bis zu 24 Monaten.

Die notwendigen Mittel sollten über Nachträge bzw. im Rahmen der Planung des nächsten Doppelhaushalt eingestellt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

  •           die Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 27.05.2024.
  •           die Auflösung des Beschlusses vom 27.05.2024 und die Beantragung von Fördermitteln für folgende Vorhaben:…

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 55101 09600000 2025/1

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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