Beschlussvorlage - BV/05/25/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ein Gemeindevertreter der Gemeinde Hohenkirchen schlägt vor, die Versetzung der Ortstafel in der Ortslage Hohen Wieschendorf Richtung Marina beim Landkreis Nordwestmecklenburg als Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen.

Durch das Versetzen der Ortstafel soll die Geschwindigkeit auf 50km/h innerorts reguliert werden. Aktuell kann nach dem Ortsausgang bis zur Marina mit einer höheren Geschwindigkeit bis zu 100km/h gefahren werden, sofern die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist (§ 3 StVO).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Versetzung der Ortstafel in der Ortslage Hohen Wieschendorf Richtung Marina beim Landkreis Nordwestmecklenburg als Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103.52380000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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