Mitteilungsvorlage - MV/05/25/036

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen möchte eine Spende zur Renovierung des Kirchturms beisteuern.

Vom Grundsatz kann ein Betrieb gewerblicher Art Spenden tätigen. Es besteht jedoch häufig ein Risiko, dass die Spende als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird und damit ein Spendenabzug ausgeschlossen wird. Der Spender und der Spendenempfänger dürfen in keinerlei juristischer, personeller oder sonstiger Verbindung zueinanderstehen.

 

Da der (einzige) Hauptgrund jedoch das Interesse der Gemeinde ist, könnte sich hier die Frage stellen, ob durch die räumliche Nähe (Kirchenturm als Wahrzeichen der Gemeinde etc.) nicht doch das (politische Interesse) im Vordergrund steht und die Spende als nicht fremdüblich betrachtet werden kann.

 

Somit wird eine verbindliche Anfrage an das Finanzamt gestellt, um eine abschließende Auskunft zu bekommen.

 

In Bezug auf das Haushaltsrecht ist bei der Spende zur Renovierung des Kirchturms folgendes zu beachten.

 

In der Haushaltsplanung 2025/2026 wurde die Auszahlung der Spende nicht mit eingeplant.  Daher wäre ein Gemeindevertreter-Beschluss für die außerplanmäßige Auszahlung in Bezug auf die Spende zur Renovierung des Kirchturms notwendig. Aus diesem Grund müssten innerhalb der geplanten Haushalts Ansätze 2025 geprüft werden, ob der Betrag 10.000 € für die Spende durch Einsparungen zur Verfügung steht.

 

Mögliche Einsparungen 61101-5442100 Kreisumlage

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat einen 1. Nachtragshaushalt 2025 aufgestellt. Die Kreisumlage wurde innerhalb des 1. Nachtragshaushalt 2025 mit 43,5 % geplant.

In der Haushaltsplanung 2025/2026 hat die Gemeinde Hohenkirchen die Kreisumlage mit 45% geplant. Eine Deckung der Spende kann daher durch Minderauszahlungen für die Kreisumlage 2025 erfolgen.

    45 %    43,5%  verfügbare Mittel

61101-5442100  629.600 €   608.600 € 21.000 €

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die uneingeschränkte Genehmigung für das Haushaltjahr 2025 durch den Landkreis erhalten, so dass die Auszahlung der Spende zur Renovierung des Kirchturms aus haushaltsrechtlicher Sicht erfolgen könnte.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 61101-5442100

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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