Beschlussvorlage - BV/05/25/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Eine Familie der Gemeinde Hohenkirchen hat über das Serviceportal des Landkreises Nordwestmecklenburg die Straßenverkehrsbehörde angeschrieben, um die Problematik der Suchverkehre zur Kirche im Birkenweg in Hohenkirchen zu lösen.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat daraufhin einen Beschilderungsvorschlag erarbeitet.

 

Beschilderungsvorschlag:

Aufstellen von einer nicht amtlichen Beschilderung gegenüber der Einfahrt in den „Birkenweg“, die quer zur Fahrbahn aufgestellt wird, damit die Verkehrsteilnehmer diese gut einsehen können.

Gegenüber der Einfahrt in den „Kirchberg“ wird das amtliche Verkehrszeichen „innerörtlicher Wegweiser“ (VZ 432) doppelseitig aufgestellt, damit der Verkehrsteilnehmer die Einfahrt zur Kirche findet.

 

Die Kosten der amtlichen und nicht amtlichen Beschilderung sind durch die Gemeinde zu tragen. Die Kosten summieren sich auf ungefähr 350 Euro.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das Beschilderungs-konzept zur Kirche in Hohenkirchen, wie vorgeschlagen, umzusetzen. Die Gemeinde trägt die Kosten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103.52380000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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