Beschlussvorlage - BV/02/25/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat auf seiner Sitzung am 09.03.2015 die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie sowie die Inventurrichtlinie für das Amt Klützer Winkel und die amtsangehörigen Kommunen beschlossen.

 

Laut der Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens des Amtes Klützer Winkel und der amtsangehörigen Gemeinden gehören gemäß 4.6. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Absatz (2) GWG‘s zum beweglichen Anlagevermögen. Sie sind selbständig nutzbar, unterliegen der Abschreibung und liegen wertmäßig unter 410,00 Euro netto.

 

Die Jahresabschlüsse für die Betriebe gewerblicher Art werden nach den steuerrechtlichen Grundlagen aufgestellt.

 

Gemäß § 41 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ist bei steuerrechtlichen Sachverhalten bei der Aufstellung des kommunalen Jahresabschlusses die Anwendung abweichender Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zulässig. Dies betrifft die Betriebe gewerblicher Art.

 

Die Stadt Klütz führt folgende Betriebe gewerblicher Art:

  • BgA Parken
  • BgA Tourismus.

 

Steuerrechtliche Grundlagen:

 

Grundsätzlich sind erworbene Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) im Steuerrecht, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und – sofern es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt – über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG).

 

Das Steuerrecht regelt für Wirtschaftsgüter von geringem Wert, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, im § 6 Abs. 2 EStG und § 6 Abs. 2a EStG die folgenden Möglichkeiten der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter:

 

Anschaffungs- oder Herstellungskosten o. Umsatzsteuer

Abschreibungsmöglichkeiten

Bis 250 €

Sofortabschreibung ohne Verzeichnis

Zwischen 250,01 € - 800,00 €

Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung,

sind die Angaben aus der Buchführung ersichtlich, kann auf das Verzeichnis verzichtet werden

Zwischen 250,01 € - 1.000,00 €

Kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung

 

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel empfiehlt die Anwendung der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anwendung der steuerrechtlichen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie die Abschreibungsmöglichkeiten für die Betriebe gewerblicher Art (aktuell: BgA Tourismus und BgA Parken) in der kommunalen Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse umzusetzen. 

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Finanz. Auswirkung

Geringe Erhöhung der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung). Geringe Verschlechterung des Jahresergebnis.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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