Beschlussvorlage - BV/05/25/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung vom 09.07.2024 wurde von den Gemeindevertretern Hohenkirchen festgelegt, einen Gehweg entlang der Gemeindestraße „Kirchberg“ auszubauen.

 

Zustand

Momentan ist entlang der Straße kein Gehweg vorhanden. Aufgrund des Zustandes der Straße ist der Weg für die Anwohner sowie Besucher der Kirche zu Fuß schwer zugänglich.

Bei Regenereignissen ist bereits mehrfach der Sand an der Straße ausgewaschen und bis auf die anschließende Fahrbahn der Landesstraße L02 gespült. Eine geordnete Regenentwässerung ist nicht vorhanden.

 

Planung

Es ist vorgesehen, einen seitlichen Gehwegstreifen mit Großsteinpflaster entlang der Straße anzuordnen sowie Straßenabläufe mit angeschlossener Regenwasserrückhaltung/ -versickerung herzustellen.

Aufgrund der stark beengten Platzverhältnisse, erfolgt der Ausbau in einer Breite von 1,20 m.

Indem geplant wird die angrenzenden Böschungen mit Winkelstützen abzufangen, besteht kein Anspruch an Grunderwerb.

 

Finanzierung

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 171.000,00 € netto, bei Ausführung in Großsteinpflaster.

Die Finanzierung des Vorhabens soll über eine Förderung der Richtlinie ILERL M-V realisiert werden, dafür wird die Verwaltung beauftrag einen Fördermittelantrag zu stellen.

 

Eine Fördervorraussetzung ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung der Finanzierung der Maßnahme.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Ausbau eines straßenbegleitenden Gehweges, einschl. Regenentwässerung, entlang der Straße „Kirchberg“ in der Ortslage Hohenkirchen. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Mittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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