Beschlussvorlage - BV/05/24/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amt ist ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der damit erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herstellung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Gramkow eingegangen. Die genaue Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 27 ha..

Bestandteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zur Absicherung der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

Da mittlerweile drei Anträge auf Ausweisung eines Gebietes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet vorliegen, wäre es sinnvoll, wenn sich die Gemeinde zunächst mit einem ganzheitlichen Konzept für die Ansiedlung von alternativen Energien im Gemeindegebiet befassen würde.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen auf den Flächen in Gramkow grundsätzlich zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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