Beschlussvorlage - BV/02/25/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Kurabgabe in der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- Sabine Stöckmann
- Verfasser/Antragsteller:
- Stöckmann, Sabine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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04.06.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.07.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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04.08.2025
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Sachverhalt
Die derzeitige Kurabgabe in der Stadt Klütz beträgt ganzjährig 1,50 EUR pro Person und Tag. Eine aktuelle Kalkulation für 2026 ergibt einen maximal möglichen Kurabgabesatz von 2,59 EUR pro Person und Tag. Um die Finanzierung der touristischen Leistungen der Stadt weiterhin sicherzustellen, ist eine Anpassung der Kurabgabe geboten. Mit Blick auf die touristische Wettbewerbsfähigkeit und im Vergleich zu benachbarten Gemeinden wird jedoch von einer vollständigen Ausschöpfung des Höchstsatzes abgeraten.
Ziel der Maßnahme:
Ziel ist eine moderate Erhöhung der Kurabgabe, die zu einer besseren Deckung der auf die Kurabgabe anrechenbaren Aufwendungen führt und gleichzeitig für Gäste nachvollziehbar sowie wirtschaftlich vertretbar bleibt.
Mögliche Varianten:
1. Saisonale Staffelung der Kurabgabe:
- 01. April – 31. Oktober: 2,00 EUR p. Pers. ab 16 Jahren; ermäßigt (GdB 50 und deren Begleitperson) EUR 1,00
- 01. November – 31. März: 1,00 EUR p. Pers. ab 16 Jahren; ermäßigt (GdB 50 und deren Begleitperson) EUR 0,50
2. Anpassung der Altersgrenze für die Kurabgabenpflicht:
- Einführung der Kurabgabepflicht bereits ab dem 12. Lebensjahr statt wie bisher ab dem 16. Lebensjahr.
3. Erhöhung der Kurabgabe ganzjährig:
- Erhöhung der Kurabgabe auf EUR 2,00 p. Pers. ab 16 Jahren.
Bewertung der Varianten:
- Altersgrenze: Eine Absenkung der Altersgrenze würde zwar zu Mehreinnahmen führen und die Ausgleichszahlung der Stadt verringern. Aus Gründen der Familienfreundlichkeit und sozialen Verträglichkeit wird jedoch empfohlen, die Altersgrenze bei 16 Jahren zu belassen. Eine Belastung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren könnte sich negativ auf das Image Klütz’ als familienfreundlicher Urlaubsort auswirken.
- Ganzjährige Erhöhung auf 2,00 EUR: Nicht empfehlenswert, da die meisten kostenintensiven Leistungen (z. B. Veranstaltungen, Strandreinigung, DLRG) saisonal bedingt in den Monaten Mai bis Oktober anfallen. Zudem würde Klütz damit im Winter höhere Sätze als bspw. das Ostseebad Boltenhagen (1,90 EUR) erheben.
Empfehlung:
Umsetzung der Variante 1 (saisonale Staffelung): Erhöhung der Kurabgabe in der Hauptsaison, Senkung der Kurabgabe in den Wintermonaten. Diese Maßnahme führt zu einer spürbaren Erhöhung der Einnahmen, berücksichtigt saisonale Unterschiede in Aufwand und Gästefrequenz, wahrt die Familienfreundlichkeit der Stadt und orientiert sich zugleich an einem realistischen, im regionalen Vergleich angemessenen Kurabgabesatz.
Anlagen zur Vorlage:
• Übersicht aller relevanten Aufwendungen und Einnahmen der Kurabgabenkalkulation
• Kalkulation zur Herleitung des maximal möglichen Kurabgabesatzes und des Eigenanteils
• Vergleichstabelle möglicher Kurabgabensätze
• Übersicht der Kurabgabensätze anderer Gemeinden
• Entwurf der Kurabgabensatzung mit geplanten Änderungen (wird nachgereicht)
Hinweis zu Änderungen/Ergänzungen am 13.06.2025:
Im Nachgang zum WTU-Ausschuss am 04.06.2025 wurde die Beschlussvorlage BV/02/25/44 zum Thema “Einführen einer digitalen Gästekarte” angelegt und soll im WTU am 10.07.2025 sowie im Finanzausschuss am 21.07.2025, im Hauptausschuss am 08.09.2025 und in der Stadtvertretung am 23.09.2025 beraten und beschlossen werden. Da die Beschlussvorlage zur Anpassung der Kurabgabe (BV/02/25/044) bis auf den WTU den gleichen Beratungsverlauf hat und die Beschlussfassung ebenfalls eine Satzungsänderung erfordert, wurden Anlagen ausgetauscht bzw. ergänzt.
In der Anlagen befinden sich nun:
- Kurabgabensatzung Reinschrift ohne digitale Gästekarte
- Kurabgabensatzung Reinschrift mit digitaler Gästekarte
- Entwurf der Kurabgabensatzung mit Aenderungsverfolgung mit digitaler Gästekarte
- Entwurf der Kurabgabensatzung mit Aenderungsverfolgung ohne digitale Gästekarte
Dies dient der rechtssicheren und geordneten Beschlussfassung einer neuen Kurabgabensatzung. Die Stadtvertretung hat nun die Möglichkeit innerhalb eines Tagesordnungspunktes darüber zu entscheiden, ob sie die Kurabgabe ändert und ob sie über eine Kurabgabensatzung mit oder ohne digitaler Gästekarte beschließt.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anpassung der Kurabgabe ab dem 01.01.2026 wie folgt:
- Vom 01. April bis 31. Oktober beträgt die Kurabgabe 2,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 1,00 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
- Vom 01. November bis 31. März beträgt die Kurabgabe 1,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 0,50 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
- Die Jahreskurabgabe beträgt EUR 56,00 pro Person ab 16 Jahren; ermäßigt EUR 28,00.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)
- in der Version mit digitaler Gästekarte
- in der Version ohne digitale Gästekarte
Redaktionell erforderliche Änderungen dürfen von der Verwaltung vorgenommen werden, sofern der Sinn und Zweck des Inhalts unverändert bleibt.
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Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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653,8 kB
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2
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188,1 kB
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3
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178,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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189,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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200 kB
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6
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(wie Dokument)
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171,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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193,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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