Beschlussvorlage - BV/12/25/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 08.04.2025 übergab der Beauftragte der Dünenpromenade die noch fehlenden Unterlagen an das Landesförderinstitut. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter wurde deutlich, dass das Landesförderinstitut der Auffassung ist, dass vor der Nutzungsfreigabe der Dünenpromenade eine Prüfung nach DIN 1076 für Ingenieurbauwerke durch einen unabhängigen Dritten erforderlich gewesen wäre. Zudem hält es das LFI für notwendig, dass das Ingenieurbauwerk Dünenpromenade – wie Brücken und Durchlässe – in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kurverwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob für die Dünenpromenade ein sogenanntes „Bauwerksbuch“ erforderlich ist. Sollte sich im Rahmen dieser Prüfung ein Erfordernis ergeben, wird die Kurverwaltung ferner beauftragt, die Erstellung des Bauwerksbuches auszuschreiben und für 2026 in Auftrag zu geben. Die finanziellen Mittel sind dann im Wirtschaftsplan 2026 zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Wird im Wirtschaftsplan 2026 berücksichtigt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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