Beschlussvorlage - BV/02/25/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die bauliche Herstellung des Funktionsgebäudes ist bald abgeschlossen.

 

Wie bekannt, wird die Finanzierung des Baus großzügig durch Fördermittel unterstützt.

 

Leider wird die Ausstattung des Gebäudes mit Mobiliar, Küchenzeile etc. (Kostengruppe 600) nicht gefördert, so dass die Stadt Klütz diese Kosten allein tragen muss.

 

Ursprünglich war angedacht, dass das vorhandene Mobiliar/Ausstattungsgegenstände im bestehenden Vereinsgebäude auch im neuen Gebäude genutzt wird. Diese Idee ist nachhaltig und ressourcensparend, aber leider nicht umsetzbar.

 

Die vorhandenen Ausstattungsgegenstände sind in einem so maroden Zustand, dass eine Weiterverwendung nicht zumutbar ist. Geschuldet ist dieses auch dem Brand, welcher seinerzeit im Vereinshaus gewütet hat.

 

Es ist unstrittig, dass für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Gebäudes verschiedene Ausstattungsgegenstände unverzichtbar sind.

Dazu gehören insbesondere Ausstattungsgegenstände für die Umkleidekabinen, wie z.B. Umkleidesitzbänke, aber auch Sport- und Ballschränke.

Des Weiteren müssen der Lehrer- bzw. Schiedsrichterraum ausgestattet werden, z.B. mit Schreibtisch, Stuhl, abschließbarer Schrank.

 

Auch ist es erforderlich, dass der Mehrzweckraum ausgestattet wird, z.B. Tische, Stühle, Küchenzeile, Stuhllager.

 

Welche Ausstattungsgegenstände konkret benötigt werden, muss mit der Schule und dem Sportverein abgestimmt werden.

 

Zur Finanzierung sind 50.000 EUR im Haushalt 2025 der Stadt Klütz eingeplant.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

Für den Mehrzweckraum, die Umkleidekabinen und den Lehrer-/Schiedsrichterraum des Funktionsgebäudes werden zweckdienliche Ausstattungsgegenstände angeschafft. Eine Konkretisierung erfolgt in Abstimmung mit der Schule und dem Sportverein.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2025 werden 50.000 € zur Verfügung gestellt. Der Haushalt ist allerdings mit Stand vom 15.04.2025 noch nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

 

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