Beschlussvorlage - BV/02/25/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Zuge der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, ist für die Ortslage Arpshagen, laut Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2022 vorgesehen in der Chaussee und in der Neuen Straße den Leuchtenkopf Dieter II/R U LED zu verbauen.

Aus Kostengründen wurde im Bauausschuss vom 20.03.2025 der Beschlussvorschlag gefasst, den gesamten Ort mit dem Leuchtenkopf Eva II/R U LED auszustatten. Dies würde 59 Straßenlaternen betreffen. Hier würde sich eine Kosteneinsparung von ca. 20.000 € ergeben.

  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Beschluss vom 12.12.2022 zu ändern und die gesamte Ortslage Arpshagen mit dem Leuchtenkopf Eva II/R U LED umzurüsten.  

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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