Mitteilungsvorlage - MV/02/25/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermöglichkeiten über die LEADER-Richtlinie
hier: Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projektideen für 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- Dietrich, Kathrin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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16.04.2025
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04.06.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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22.04.2025
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Sachverhalt
LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen:
Liaison
Entre
Actions de
Developpement de l´Economie Rurale
und heißt auf Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
Der offizielle deutsche Titel lautet: Aktionen zur ländlichen Entwicklung auf Initiative der Europäischen Kommission
Mit LEADER hat die Europäische Kommission einen Förderansatz für die Entwicklung des ländlichen Raumes entwickelt und erprobt.
Die beim Landkreis angesiedelte LEADER-Geschäftsstelle hat ihren jährlichen Aufruf gestartet, Projektvorschläge für eine potentielle LEADER-Förderung in 2026 einzureichen.
Der Projektaufruf befindet sich in Anlage.
Förderschwerpunkte sind:
- Daseinsvorsorge
- Arbeit und Tourismus
- Kultur und bürgerschaftliches Engagement
- Mobilität und Klimaschutz
Die LEADER-Förderrichtlinie befindet sich ebenfalls in Anlage.
Der Projektvorschlag muss mindestens ein konkretes Vorhaben inkl. aussagefähiger Vorhabensbeschreibung und belegbarer Kostenschätzung umfassen.
Des Weiteren ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung zur Durchführung des Projektes erforderlich.
Sollte für das Projekt eine Baugenehmigung benötigt werden, muss diese entweder bereits vorliegen, eingereicht sein oder zumindest eine positive Bauvoranfrage gestellt worden sein.
Einreichungsfrist: 30. Juni 2025
Über die Förderfähigkeit des Projektvorschlages entscheidet die Lokale Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste (LAG WMO), die erfahrungsgemäß im September/ Oktober tagt.
Die LAG bewertet in einem standardisierten Verfahren die eingegangenen und bewertungs-reifen Vorhaben.
Entsprechend der erreichten Punktzahl wird eine Rangfolge gebildet, die von den LAG-Mitgliedern beschlossen wird.
Im Anschluss erhalten die Antragsteller eine Mitteilung über ihre Bewertungsergebnisse.
Sollte das Klützer Vorhaben einen Ranglistenplatz im zur Verfügung stehenden Budget haben, kann die Stadt einen Antrag auf Fördermittel bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), stellen.
Mit dem Vorhaben darf man noch nicht begonnen haben. Eine Umsetzung kann erst nach der Bewilligung seitens des StALU Westmecklenburg erfolgen
Die maximale Förderhöhe beträgt 300.000 EUR.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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237,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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398,4 kB
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