Beschlussvorlage - BV/02/25/032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Klütz bemüht sich seit der Wende um den Bau einer Ortsumgehung. Der 1. und 2. Bauabschnitt sind realisiert. Bis der Neubau des 3. und damit letzten Teils der Umgehungsstraße umgesetzt wird, kann es noch Jahre dauern. Bis dahin bleiben die Querungen der Hauptverkehrsstraße (Lübecker Str., Rudolf-Breitscheid-Str., Markt, Wismarsche Str.) für die Fußgänger schwierig. Die Hauptverkehrsstraße in Klütz ist eine Landesstraße. Ziel soll es sein, dass die Querung dieser Straße für Fußgänger sicherer wird.  Erreicht werden kann das dadurch, dass der Straßenbaulastträger behindertengerechte Übergänge herstellt. Damit ein entsprechender Antrag an das Straßenbauamt gestellt werden kann, werden die Ausschussmitglieder gebeten, Vorschläge für die Stellen zu überlegen, an denen Übergänge gebaut werden müssten.

Für die gemeindeeigenen Straßen gab es bereits Ende des Jahres 2023 einen Vororttermin mit einer Firma aus Selmsdorf, die einen barrierefreien Straßenübergang in einem Modelprojekt ausführen wollte. Leider war es dazu nicht gekommen, da der Firma die Kapazitäten abhandengekommen sind.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für folgenden Querungsstellen einen Antrag an den Straßenbaulastträger auf Herstellung behindertengerechter Übergänge zu stellen:

 

 

                                                                                                                                                 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten der Straßenbaulastträger übernimmt.

 

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