Beschlussvorlage - BV/04/25/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat im März 2025 die Kalkulation und die Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Erhebung von Kurabgaben beschlossen. Die Satzung tritt ab 01.06.2025 in Kraft. Die Kurkarten und Bescheide für die Kurabgabe sollen über das AVS-Meldescheinsystem abgewickelt werden. Die Bescheiderstellung soll durch das Amt Klützer Winkel im Rahmen der Erledigung der Verwaltungsgeschäfte für die Gemeinde Kalkhorst erfolgen.

 

Damit die Bescheide für die Kurabgabe nicht manuell im System eingegeben werden müssen, besteht die Möglichkeit das AVS-System mittels einer Schnittstelle mit dem Finanzprogramm CIP zu verbinden. Dies würde zur Erleichterung der Arbeitsabläufe und Zeitersparnis für die Mitarbeiter und zur Effizienzsteigerung sowie Minimierung von Fehlerquellen führen.


 

Für diese Verbindungsstelle entstehen der Gemeinde Kalkhorst Kosten:

 

  1. Für die Schnittstelle AVS zu CIP.

Diesbezüglich wurde mit AVS Kontakt aufgenommen. Da die Stadt Klütz und Gemeinde Zierow ebenfalls das Meldescheinsystem AVS anwenden, gewährt AVS einen Rabatt von 12,5% pro Gemeinde für die Einrichtung der benötigten FiBu-Schnittstelle, wenn diese für alle 3 Gemeinden eingerichtet wird:

 Einmalige Kosten Neueinrichtung Standard-FiBu-Schnittstelle: EUR 1.094,00 netto pro Gemeinde (12,5% bereits abgezogen)

 Jährliche Bereitstellungskosten: EUR 350,00 netto pro Gemeinde.

 

  1. Für die Schnittstelle CIP zu AVS.

Im Bezug darauf wurde mps public solutions gmbh kontaktiert. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 Einmalige Kosten CIP-Schnittstelle_AVS / 1 Lizenz: EUR 1.030,00 netto

 Support (Installation, Einrichtung, Einweisung)/ 4 Std.: EUR 660,00 netto

 Einmalige Projektmanagementpauschale: EUR 92,50 netto

 monatliche Wartung der Schnittstelle: EUR 20,60 netto.

 

Diese Kosten fließen mit in die Kalkulation der Kurabgabe ein.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Einrichtung einer Standard-FiBu-Schnittstelle zwischen dem AVS-System und der Finanzsoftware CIP.

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Finanz. Auswirkung

 

Außenplanmäßige Aufwendungen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

HH-Planung 2025

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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