Mitteilungsvorlage - MV/02/25/030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf dem Gelände vom Schloss Bothmer sind mehr Veranstaltungen und Märkte geplant. Zu den Großveranstaltungen gehören neben den bekannten Festspielen Mecklenburg-Vorpommern auch die LebensArt (vorher in Brook) sowie andere Märkte.

 

Am Wochenende vom 28. März 2025 bis 30. März 2025 wurde der Markt „Frühlingserwachen“ durchgeführt. Die Ordnungsbehörde hatte den Veranstalter im Genehmigungsverfahren auf den Mehrbedarf an Parkplätzen aus den Erfahrungen der bisherigen Veranstaltungen hingewiesen. Somit wurde für die Parkplätze auf den Wiesen entlang der Landesstraße mit der Stadt Klütz ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.

Trotzdem musste der Außendienst des Ordnungsamtes während der Veranstaltung entlang der Schloßstraße und auf den Grünflächen der Stadt Klütz zahlreiche Fahrzeuge feststellen, die nicht entsprechende der Straßenverkehrsregelung abgestellt wurden. Insbesondere die Verkehrsregelungen „Haltverbot mit Seitenstreifen“ wurde mehrfach missachtet.

 

Um für die anstehenden Veranstaltungen das Verkehrs- und Parkkonzept für die Besucher der Veranstaltungen zu optimieren, hat das Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel nach der Veranstaltung die aktuellen Regelungen überdacht.

 

Aktuelles Verkehrs- und Parkkonzept:

  • Vertragliche Vereinbarung zwischen Stadt Klütz und Veranstalter
    • für die Flächen entlang der Landesstraße 03 (L03) als Parkplatz für Besucher der Veranstaltung (Wiese) mit Beschilderung der Parkplätze entlang der L03 und Schloßstraße)
    • für die Nutzung des Sandparkplatzes (Schloßstraße) für die Veranstaltung – aktuell für die Händler / Aussteller
  • Ordner auf den Parkplätzen zur Einweisung in die Parkflächen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Kontrollgänge für die Dauer der Veranstaltung

 


Änderungen und Erweiterungen des Verkehrs- und Parkkonzept:

  • Sandparkplatz: Nutzung des Parkplatzes durch Besucher der Veranstaltung
  • Fahrzeuge der Händler / Aussteller können auf dem Parkplatz entlang L03 abgestellt werden (bspw. hinter dem Knick = nicht so gut sichtbar)
  • Schloßstraße - Einbahnstraßenregelung

Variante I - von L03 bis zum Markt

Vorteile:

  • Einsatz- und Rettungsfahrzeuge können die Straße ohne Begegnungsverkehr besser befahren.
  • Besucher der Veranstaltung aus Richtung Lübeck fahren über die L03 zunächst am größten Parkplatz (Wiese) vorbei und können entsprechend gelenkt werden.
  • Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer, da die Verkehre nur aus einer Fahrtrichtung kommen.

 

Variante II - vom Markt bis L03

Vorteile:

  • Einsatz- und Rettungsfahrzeuge können die Straße ohne Begegnungsverkehr besser befahren.
  • Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer, da die Verkehre nur aus einer Fahrtrichtung kommen.

Nachteile:

  • Besucher der Veranstaltung aus Richtung Grevesmühlen versuchen direkt in die Schloßstraße abzubiegen (Polizei wird ggf. benötigt).

 

  • Schloßstraße – Haltverbot mit Seitenstreifen
    • Erweiterung bzw. Wiederholung des Haltverbots mit Barken und Wiederholung des Verkehrszeichens „Haltverbot mit Seitenstreifen“

 

  • Kreuzung L03 / Schloßstraße – Grünfläche entlang des Radweges
    • Aufstellen von Absperrzäune, um die Zufahrt auf die Grünfläche zu verhindern (Zufahrt auf den Ackerflächen muss freigehalten werden).

 

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Kontrollgänge für die Dauer der Veranstaltung

 

  • Ordner auf den Parkplätzen zur Einweisung in die Parkflächen
  • Ordner entlang der Schloßstraße

 

 

Weitere Regelungswünsche der Stadt Klütz sind zu ermitteln.

 

  •       Hat die Stadt Klütz noch weitere Regelungsbedarfe?
  •       Sind andere Schwachstellen / Problemstellen bekannt, die bisher nicht betrachtet worden?

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Durch die Umsetzung des Verkehrskonzepts hat die Stadt Klütz keine Mehrkosten zu erwarten, da das Verkehrs- und Parkkonzept durch den Veranstalter umgesetzt werden muss.

 

 

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