Beschlussvorlage - BV/12/25/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Seebrücke Boltenhagen stellt einen bedeutenden Gästemagneten für das           Ostseebad dar. Jährlich zieht sie zahlreiche Touristen an, die die malerische Aussicht und die Möglichkeit zur Bäderschifffahrt nutzen möchten. Die Seebrücke ist nicht    nur ein beliebter Ausgangspunkt für Schiffsfahrten, sondern auch ein Ort der           Begegnung und Erholung, der das touristische Angebot der Region maßgeblich      bereichert.

Allerdings gibt es in der aktuellen Seebrückensatzung Bedenken hinsichtlich der      Preisgestaltung für die Bäderschifffahrt. Im Vergleich zu anderen Ostseebädern, wie beispielsweise Binz oder Rerik, erscheinen die Preise für die Nutzung der Seebrücke und die damit                 verbundenen Schiffsfahrten relativ hoch. Während in Binz die Preise pro Anlegen mit 45,00€ berechnet werden, sind es in Rerik 13,00 €. Das Ostseebad Boltenhagen erhebt ein Jährliche Gebühr i.H.v.  2.000,00€, hierbei ist es unerheblich wie häufig oder selten das Schiff anlegt. 

 
Diese Preisunterschiede sind für die Reederei die derzeit unsere Seebrücke ansteuert nicht zu finanzieren und dies führt dazu, dass die Reederei alternative Reiseziele in Betracht ziehen. Die Wahrnehmung, dass die         Seebrücke Boltenhagen im Vergleich zu anderen Ostseebädern teurer ist, wirkt sich negativ auf die Nutzung der Seebrücke als Anleger aus. Um die Attraktivität der Seebrücke und die damit verbundene Bäderschifffahrt  zu steigern, wäre es sinnvoll, die Preisstruktur zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. In den vergangenen Jahren wurden Vereinabraung getroffen, diese sind jedoch nicht von der Satzung zur Nutzung der Seebrücke abgebildet, da es hier keinen befreiungs- bzw. ausnahme Tatbestand gibt.
 

Daher hat die Reederei die Anfrag auch für diese Saison gestellt, ob es erneut eine Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung geben könnte.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, für die Saison 2025 eine gesonderte Vereinbarung mit der Reederei zu schließen.

2. Oder: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Reederei für das Anlegen das satzungsmäßige Entgelt zahlt.

3. Oder: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Reederei folgendes Angebot zu unterbreiten.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: #8400

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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