Beschlussvorlage - BV/12/25/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Update zum 9.4.2025:

Nach dem Sozialausschuss am 19.3.2025 hat eine Begehung der Schule am 31.3.2025 stattgefunden. Hier wurde vor Ort nochmals über die möglichen Projekte gesprochen. Herr Beckert hat das Ergebnis in einer Mail zusammengefasst, diese wird als Anlage beigefügt.

 

Die Schulträgerkonferenz vom 12.12.2023, des Landkreises Nordwestmecklenburg, hat die Verteilung von Fördergeldern beschlossen. Hierzu hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die Satzung zur Umsetzung des §10a Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M_V) beschlossen. Aufgrund der Satzung stehen der Grundschule in Boltenhagen für das Jahr 2024 Fördergelder in Höhe von 14.950,50€ zur Verfügung. In den drei darauffolgenden Jahren halbiert sich die Summe einmalig. Weiter gilt zu beachten, dass ein Einsatz der Fördergelder nur für Maßnahmen in Betracht kommen, bei der mindestens in gleicher Höhe eigene finanzielle Mittel des Schulträgers eingesetzt werden und die Umsetzung bis zum 30.6. des auf die Gewährung folgenden Jahres begonnen wird.

 

Die Amtsverwaltung hat aus diesem Grund 50.000€ in den Haushalt eingestellt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

- 22.425,75€ sind gedeckt über Fördermittel (14.950,50€ für 2024, 7.475,25€ für 2025)

- 22.425,75€ muss die Gemeinde aufbringen für den Eigenanteil zur Förderung

- 5.148,50€ dienen als zusätzlicher Puffer.

 

Die Amtsverwaltung und die Schulleitung hat ein Termin vor Ort wahrgenommen und es wurden folgende mögliche Maßnahmen besprochen:

  •           Verschönerung Wartebereich Busplatz (u.a. teilweise Einzäunung des Eingangsbereiches, Schaffung von Sitzmöglichkeiten, ggfs. Montage 1 bis 2 Spielgeräten zur Beschäftigung der Kinder) siehe Anlage
  •           Erweiterung des Sonnenschutzes in den Klassenräumen (ergänzend zu den bereits angeschafften Verschattungsmöglichkeiten, soll dies ergänzend in den Oberlichtern der Fenster erfolgen)
  •           Sanierung der Toiletten und Duschen (der genauere Umfang konnte kurzfristig nicht ermittelt werden)
  •           Umgestaltung des Schulhofes (im Bereich der Stützwand zum Sportplatz ist eine Heckenbepflanzung angedacht, dies soll ein zusätzlicher Schutz zum verbotenen Erklimmen der Schutzwand darstellen und damit eine Unfallquelle auf dem Schulhof entschärfen) siehe Anlage
  •           Erneuerung des Fallsandes (hierzu ist die Schule in regelmäßigen Abständen verpflichtet, Kostenpunkt ca. 8.000€)
  •           Streichen der Hausflure (der genauere Umfang konnte kurzfristig nicht ermittelt werden)
  •           Erneuerung der Lehrerküche (die vorhandene Küche wurde in 2007 angeschafft und weist erhebliche Abnutzungsspuren auf, im Anlagevermögen ist die Küche inzwischen abgeschrieben, die Kosten für eine Neuanschaffung werden auf ca. 5.000€ geschätzt)

 

Die Auflistung erfolgt wertefrei und soll als Auflistung der anstehenden Investitionsmaßnahmen dienen. Von der Schule werden die erst genannten Maßnahmen priorisiert.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, folgende Maßnahmen

1. …

2. …

3. …

Hierfür sind die geplanten Haushaltsgelder aus dem Produktsachkonto 21101-09600000-2024/03 zu verwenden.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 21101-09600000-2024/03

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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