Beschlussvorlage - BV/12/25/017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 12.12.2024 unter TOP 8.4 hat die Gemeindevertretung beschlossen,
- dass die seinerzeit beiliegende verkleinerte Variante für den Bau der Maritimen Begegnungsstätte umzusetzen ist und
- dass Fördermittel eingeworben werden sollen.

 

Aus fördertechnischen Gründen ist das Projekt in zwei separate Teilprojekte geteilt worden.

  1.       in das Hauptgebäude >> hier sind 150.000 EUR Fördermittel möglich und beantragt
  2.       in die Bootshalle >> hier sind 72.327,01 EUR möglich und beantragt
     

 

Jetzt muss die Gemeindevertretung festlegen, in welcher Art und Weise der Bau ausgeführt werden soll (massiv oder aus Holz, eingeschossig oder mehrgeschossig, etc.).
Diese Entscheidung wird insbesondere für den Bauantrag benötigt.

 

Der das Projekt begleitende Ingenieur hat 2 Varianten erarbeitet, die zur Diskussion gestellt werden. Der Ingenieur selbst wird auf der Sitzung des Bauausschusses die Varianten vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Unterlagen befinden sich in Anlage.

 

Unabhängig von den Varianten soll das maritime Gebäude immer auch für andere Vereine für Veranstaltungen kostenneutral zur Verfügung gestellt werden können.

 

Nach Festlegung der Bauweise ist eine detaillierte Planung erforderlich, die eine Fachplanung erfordern (z.B. Tragwerksplanung, Elektro, Heizung-Lüftung-Sanitär).

Die Planungsleistungen müssen ausgeschrieben, ausgewertet und vergeben werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
 

  1.       Die Maritime Begegnungsstätte wird ausgeführt in der Bauweise der Variante …….
     
  2.       Die Nutzung der Maritimen Begegnungsstätte ist auch für Veranstaltungen von anderen Vereinen (als denen des Wasser- und Segelvereins Boltenhagen) möglich. Die Nutzung soll kostenneutral erfolgen.
     
  3.       Für notwendige Fachplanungen werden Angebote eingeholt.
    Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten sind abhängig von der Bauweise.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.           in Höhe von 1.058.400 EUR

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:        12.54801.09600000.046

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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