Beschlussvorlage - BV/12/25/059
Grunddaten
- Betreff:
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Pauschale Kostenerstattung an die Kurverwaltung für Bauhofsleistungen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Habenstein, Gabriele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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10.04.2025
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Sachverhalt
Mit dem Beschluss vom 15.06.2023 (BV 12/23/063) wurde der Stundenverrechnungssatz in Höhe von 57,00 € für Bauhofsleistungen der Kurverwaltung festgelegt. Um für die Gemeinde eine erhebliche Kostensteigerung für Bauhofsleistungen der Kurverwaltung zu vermeiden, wurde für die Haushaltsjahre 2024/2025 eine Pauschale mit der Kurverwaltung vereinbart und von der Gemeindevertretung mit dem Haushalt 2024/2025 beschlossen.
Die Pauschale wurde Quartalweise abgerufen. Es sollte zum Abschluss des Jahres überprüft werden, ob die Pauschale in angemessener Höhe kalkuliert wurde. Die Prüfung der Rechnung vom 12.01.2025 ergab, umgerechnet auf den Stundensatz, erhebliche Abweichungen zum beschlossenen Stundenverrechnungssatz. Nach dieser Feststellung, wurde der Bürgermeister, Herr Wardecki, am 11.02.2025 durch das Amt Klützer Winkel über die Abweichungen informiert. Am 12.02.2025 setzte er den Kurdirektor, Herr Burtzlaff, darüber in Kenntnis und bat um Stellungnahme. Diese liegt jedoch bisher nicht vor.
Um hier Schaden von der Gemeinde abzuwenden und die Beschlüsse der Gemeindevertretung zu sichern, erließ der Bürgermeister am 25.02.2025 eine Haushaltsperre gemäß § 51 KV. In diesem Zusammenhang wurde für die allgemeinen notwendigen Bauhofsleistungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ein verfügbarer Rahmen von 250.000 € festgelegt.
Für unerwartete Ereignisse kann mit Rücksprache und entsprechender Begründung mit dem Bürgermeister, die teilweise Aufhebung der Haushaltsperre erfolgen.
In der Haushaltsplanung 2024/2025 wurde für (wiederkehrende) Bauhofsleistungen mittels Kalkulation eine Pauschale inklusive Mwst. festgelegt. Diese wurde durch die Haushaltsperre auf 250.000 € reduziert. Sonderaufträge werden außerhalb der Pauschale abgerechnet.
Die Amtsverwaltung empfiehlt, die Abrechnung von Bauhofsleistungen für die Gemeinde weiterhin pauschal abzurechnen. Die Pauschale sollte durch Beschluss der Gemeindevertretung jedoch deutlich gesenkt und werden. Anschließend kann die Haushaltssperre aufgehoben werden.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Die Minderaufwendungen für Bauhofsleistungen richten sich je nach dem Betrag, welcher mit dem Beschluss festgelegt wird. |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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283,5 kB
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