Beschlussvorlage - BV/12/25/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die DIVAG Projektentwicklungsgesellschaft ist an die Verwaltung herangetreten, bezüglich der Weiterführung des Projektes bzw. des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 1. Änderung „Strandhotel“. Die Projektentwicklung erfolgt für die Hotelgruppe Autograph by Marriott. Als Betreiber würde die Odyssey Hotel Group fungieren.

Die vorgelegte Projektidee basiert größtenteils auf dem Entwurf der 2019 dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde lag. GRZ und GFZ haben sich nicht verändert, die Anzahl der Zimmer und Betten sind gleichgeblieben.

Veränderungen haben sich ergeben in der in der inneren Organisation des Hotels. Dadurch werden beispielsweise keine weiteren Stellplätze außerhalb des Hotelgrundstückes benötigt, wie dies noch im Entwurf von 2019 der Fall war. Die Durchweg zur Strandpromenade ist gesichert. Die Gebäude sollen mit Hilfe eines Bademantelganges über die Mittelpromenade hinweg verbunden werden. Details werden vom Projektentwickler im Rahmen der Sitzung vorgestellt und können erörtert werden.

Das Vorhaben soll der Gemeinde vorgestellt werden. Die Gemeinde wird gebeten sich grundsätzlich zu äußern, ob anhand dieses Entwurfes wieder in das Planverfahren eingestiegen werden kann.

Das ursprüngliche Planverfahren müßte ab der Entwurfsphase wiederholt, zusätzliche Gutachten eingeholt werden, etc.. Im Weiteren wäre der Durchführungsvertrag, der für das ursprüngliche Planverfahren auch bereits im Entwurf vorlag, entsprechend angepasst werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der vorgelegten Planung grundsätzlich zu. Die Planung kann als Basis für die Erarbeitung des neuen Entwurfes zur 1. Änderung Vorhabenbezogener B- Plan Nr. 8 „Strandhotel“ genutzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Keine, alle entstehenden Kosten liegen beim Vorhabenträger

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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