Beschlussvorlage - BV/10/24/033-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung von Zierow hat am 09.10.2024 beschlossen die Planungsleistungen für die Instandsetzung des Durchlasses Nr. 14, aufgrund des desolaten Zustands, auszuschreiben und zu vergeben. Aufgrund der Höhe der vorliegenden Kostenschätzung des Planungsbüros, wurde die Planungsleistung nicht vergeben.

Um den Durchlass dennoch schnellstmöglich wieder herzustellen, ist geplant, im Zuge des Ausbaus der Brücke Nr. 12 den Durchlass Nr. 14 im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme instand zu setzen. Die Mittel stehen im Haushalt 2025 zur Verfügung.

Die Gemeindevertretung hat nun über den Vorschlag zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Durchlass Nr.14 im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme instand zu setzen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101.52338001

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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