Mitteilungsvorlage - MV/12/25/053
Grunddaten
- Betreff:
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Vergleich Personalkosten Jugendsozialarbeiter mit Zuschuss an einen Träger und Einstellung über die Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Doreen Otto
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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19.03.2025
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Sachverhalt
Zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem DRK Kreisverband NWM e.V. besteht eine Trägerschaftsvereinbarung vom 01.01.2015 für die Jugendsozialarbeit in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Unter § 3 – Gesamtfinanzierung – ist geregelt, dass das DRK zur Finanzierung der Personal- und Personalnebenkosten Fördermittel des Landes und des Landkreises NWM beantragt. Nachweisliche Personalkosten, die nicht durch Fördermittel gedeckt werden, übernimmt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Unter § 5 – Laufzeit der Vereinbarung – ist geregt, dass die Vereinbarung am 01.01.2015 beginnt und zunächst für 3 Jahre läuft. Sollte die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten nicht gekündigt werden, verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend um ein Jahr. In einem Gespräch zwischen dem Bürgermeister Herrn Wardecki und dem DRK Kreisverband NWM e.V. hat das DRK signalisiert, einer außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung zuzustimmen.
Der Jugendclub ist seit Oktober 2023 nicht mehr besetzt, da durch das DRK kein geeigneter Mitarbeiter/ in für die Jugendsozialarbeit gefunden werden konnte. Die Mitglieder des Sozialausschusses haben in der Sitzung am 29.01.2025 um Prüfung der entstehenden Personalkosten bei Einstellung eines Mitarbeiters/in über die Gemeinde Boltenhagen gebeten.
Im Haushalt 2025 sind finanzielle Mittel in Höhe von 20.500,00 Euro als gemeindlicher Zuschuss für die Jugendsozialarbeit an einen Träger eingeplant. Die Summe steht per 05.03.2025 noch in voller Höhe zur Verfügung.
Bei Einstellung eines Mitarbeiters über die Gemeinde muss beachtet werden, dass eine Förderung der Personalkosten über den Landkreis bis zum 31.07. eines Kalenderjahres für das kommende Jahr beantragt werden muss. Diese Förderung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu wird die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit gemäß der §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) des Landkreises Nordwestmecklenburg
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.10.2021(Beschluss Nr. 264/51/2021) als Anlage beigefügt. Außerdem wird als Anlage 2 ein Personalkostenvergleich beigefügt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 12.36602-55950000 |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
