Beschlussvorlage - BV/10/25/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow erhebt seit dem 01. April 2019 eine Kurabgabe. Die Bescheide für die Kurabgabe werden derzeit über das AVS-System erstellt und manuell in der Finanzsoftware CIP-erfasst. Die Bescheiderstellung erfolgt durch das Amt Klützer Winkel im Rahmen der Erledigung der Verwaltungsgeschäfte für die Gemeinde Zierow. Monatlich fallen aktuell durchschnittlich 35 Bescheide für die Gemeinde Zierow an.

 

Es besteht die Möglichkeit das AVS- System mittels einer Schnittstelle mit dem Finanzprogramm CIP zu verbinden. Dies würde zur Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter und zur Effizienzsteigerung sowie Minimierung von Fehlerquellen führen.


 

Für diese Verbindungsstelle entstehen der Gemeinde Zierow Kosten:

 

  1. Für die Schnittstelle AVS zu CIP.

Diesbezüglich wurde mit AVS Kontakt aufgenommen. Da die Stadt Klütz ebenfalls das Meldescheinsystem AVS anwendet, gewährt AVS einen Rabatt von 25% für die Einrichtung der benötigten FiBu-Schnittstelle, wenn diese für beide Gemeinden eingerichtet wird (12,5% Rabatt pro Gemeinde):

 Einmalige Kosten Neueinrichtung Standard-FiBu-Schnittstelle: EUR 1.094,00 netto pro Gemeinde (12,5% bereits abgezogen)

 Jährliche Bereitstellungskosten: EUR 350,00 netto pro Gemeinde.

 

  1. Für die Schnittstelle CIP zu AVS.

Im Bezug darauf wurde CIP kontaktiert. Die Kostenaufstellung folgt i.K.

 

Diese Kosten fließen mit in die Kalkulation der Kurabgabe ein.

 

Die Abstimmung mit der Stadt Klütz ist noch ausstehend.

  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Einrichtung einer Standard-FiBu-Schnittstelle zwischen dem AVS-System und der Finanzsoftware CIP zum 01.06.2025.

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Finanz. Auswirkung

 

Außenplanmäßige Aufwenungen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

HH-Planung 2025

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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