Beschlussvorlage - BV/04/25/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst ist seit dem 12.04.2022 anerkannter Tourismusort. Die Gemeinde Kalkhorst möchte gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe erheben. Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe ist das Vorliegen einer entsprechenden Kurabgabensatzung nebst Kalkulation.

 

Nach geltender Rechtslage ist die Kurabgabe auf Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben.

 

Die Kalkulation liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. In dieser Kalkulation wurden die Aufwendungen zu 100 % in der Kurabgabenkalkulation berücksichtigt. Es werden keine anteiligen Kosten über die Fremdenverkehrsabgabe gedeckt.

 

Die kalkulierte Höhe der Kurabgabe beträgt gemäß der aktuellen Kalkulation 1,50 € pro Tag und pro Person, ermäßigt 1,00 €

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalhorst beschließt die Kalkulation und die Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Erhebung von Kurabgaben.

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen aus der Erhebung von Kurabgaben.

Es werden Mehreinnahmen zu verzeichnen sein, da nicht nur Kosten aus dem Bereich Strand, sondern alle touristischen Aufwendungen in der Kalkulation enthalten sind.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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