Beschlussvorlage - BV/04/25/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde am 01. Februar 2025, Kamerad Mathias Schoof von den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kalkhorst zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Kamerad Mathias Schoof mit Wirkung vom 27. März 2025 für die Dauer der Amtszeit vom 27. März 2025 bis

26. März 2031 zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Kalkhorst und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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