Beschlussvorlage - BV/04/25/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (NatSchAG M-V) regelt die gesetzlichen Grundlagen zum Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach sind nach §18 und §19 Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern und in Alleen und Baumreihen gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für Bäume in Hausgärten, mit Ausnahmen von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen; Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie; Pappeln im Innenbereich und Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts. Bei Ausnahmen und Befreiungen werden Ausgleichsmaßnahmen fällig. Das Gesetz sieht weiter vor, dass Gemeinden auf Grundlage des NatSchAG M-V eigene Baumschutzsatzungen erlassen können. Diese dürfen aber nicht in die Regelungskompetenz des NatSchAG M-V eingreifen, dementsprechend kann nur festgelegt werden, was nicht im NatSchAG M-V geregelt ist.

Um auch weitere Bäume unter Schutz zu stellen, haben die jeweiligen Gemeinden im Amtsbereich des Amtes Klützer Winkel Baumschutzsatzungen erlassen. Jede der sechs Gemeinden hat eine, sich in den Regelungen von den anderen unterscheidende Baumschutzsatzung. Alle Satzungen müssen überarbeitet werden, da einige der Inhalte nicht mehr aktuell sind.

Die Verwaltung schlägt vor die Baumschutzsatzung der Gemeinde Kalkhorst aufzulösen. Es empfiehlt sich, nach dem Vorbild anderer Ämter, die Satzung abzuschaffen, um einen übermäßigen Eingriff in das Privateigentum der Bürger zu vermeiden und Bürokratie abzubauen. Hier würden weiterhin die Regelungen des Naturschutzgesetzes M-V gelten und den Ausgleich im Naturhaushalt sicherstellen (siehe oben).

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die bestehende Baumschutzsatzung aufzulösen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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