Beschlussvorlage - BV/04/25/008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des neuen Grundsteuerrechts, das zum 01.01.2025 Anwendung findet, sind für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B in einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Beschlussvorlage BV/04/25/009 „Beschluss der Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Hebesätze (Hebesatzsatzung)“ zu finden.

Mit der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2024/2025 am 30.08.2024 und der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2024/2025 am 04.12.2024 wurden die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B öffentlich bekanntgegeben. Aus Gründen der Rechtsklarheit sind die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 29.08.2024 und der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 02.12.2024 zum 31.12.2024 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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