Beschlussvorlage - BV/04/24/090-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 12.12.2024 hat die Gemeindevertretung der vorgeschlagenen Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt Klütz für das Vorhaben Gemeinsames Energiemanagerment zugestimmt. Darin beschränkte sich die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Kalkhorst lediglich auf den Eigenanteil.

 

Die Stadt Klütz hat im Nachgang gefordert, dass sich die Gemeinde Kalkhorst an der Zwischenfinanzierung beteiligt und später einen entsprechenden Anteil der Zuwendung erhält.

Auf einem gemeinsamen Termin der Bürgermeister wurde dies bestätigt.

Die Kostenteilungsvereinbarung wurde entsprechend angepasst, siehe Anlage.

 

Beide Bürgermeister stellten die Notwendigkeit des Vorhabens in Frage, da es für die vorhandenen kommunalen Liegenschaften als überdimensioniert bzw. -bürokratisiert wahrgenommen wird.

 

Die Aufgaben der Energieanagerin bzw. der Energiemanager umfassen:

 

  • die Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement
  • die systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs der kommunalen Liegenschaften
  • die Erstellung von jährlichen Energieberichten mit Maßnahmenvorschlägen zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten

 

Eine Übertragung von zusätzlichen anderen Aufgaben kann die Rückfordeurng der Zuwendung zur Folge haben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Kostenteilungsvereinbarung (Entwurf vom 13.01.2025) für das Vorhaben Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst.

 

Oder:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, das Vorhaben Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst nicht weiter zu verfolgen. Der Zuwendungsgeber ist über den Beschluss zu informieren.

 

Die Beschlüsse vom 12.12.2024 zur Kostenteilungsvereinbarung sowie vom 

vom 09.12.2022 zur Beschäftigung eines Energiemanagers und zur Beantragung von Fördermitteln werden aufgehoben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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