Mitteilungsvorlage - MV/10/25/008
Grunddaten
- Betreff:
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Aktuelle Darstellung zu folgenden Themen
1. Bearbeitungsstand der Jahresrechnungen
2. Zeitplan Haushaltsplanung
3. Finanzielle Auswirkung Erhöhung der Kreisumlage von 41% auf 45%
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Selina Melzig
- Verfasser/Antragsteller:
- Selina Melzig - Gabriele Habenstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Zierow
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Kenntnisnahme
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12.03.2025
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Sachverhalt
1. Bearbeitungsstand der Jahresrechnungen
Der Jahresabschluss der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2020 ist derzeit in Bearbeitung. Für die Erstellung der Jahresrechnungen, müssen alle Positionen in der Anlagenbuchhaltung bewertet und erfasst sein – dies ist bereits erledigt. Auch die erforderlichen Abgleiche zwischen der Anlagenbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung sind erfolgt. Derzeit werden von der Kasse die letzten Prüfungen, Abgleiche und damit verbundene mögliche Umbuchungen vorgenommen, sodass im Anschluss dessen der Anhang fertiggestellt werden kann. Leider werden sich die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 bis einschließlich 2024 verzögern, da die Jahresabschlüsse der Stadt Klütz und der Gemeinde Damshagen vorrangig fertig zu stellen sind. Der Grund dafür liegt in der dringend benötigten Zuweisung nach dem Finanzausgleichgesetz §27. Diese können nur von der Stadt Klütz und der Gemeinde Damshagen beantragt werden, wenn die Jahresrechnungen kurzfristig nachgeholt werden. Parallel möchten wir jedoch ebenfalls die Jahresrechnung Zierow 2020 fertigstellen. Zukünftig ist vorgesehen jeweils zwei Jahresrechnungen einer Gemeinde gleichzeitig zu bearbeiten, fertigzustellen und im Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde innerhalb einer Sitzung zu prüfen. Wir erhoffen uns mit dieser Verfahrensweise die Abarbeitung zügiger voran zu bringen.
2. Zeitplan Haushaltsplanung
In diesem Jahr steht die Haushaltsplanung für die Gemeinde Zierow für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 an. Im Juni 2025 werden die Mitarbeiter des Amtes und der nachgeordneten Einrichtungen über die zu planenden Gemeinden in Kenntnis gesetzt. Alle Fachbereiche sind dann aufgefordert ihre, mit dem Bürgermeister abgestimmten, Mittelanforderungen bis zum Oktober 2025 (ein konkreter Termin wird mitgeteilt) über die Fachbereichsleiter (je nach Zuständigkeit) einzureichen. Im Anschluss werden die Fachbereichsleiter die Haushaltsansätze sichten, abstimmen und im FB Finanzen für die Haushaltsplanung einreichen. Nach Einarbeitung der eingereichten Planansätze Ende Oktober sollen die Vorbesprechungen der Haushaltsansätze im Finanzausschuss stattfinden. Nach der abschließenden Vorberatung und nach der beschlossenen Amtsumlage können die erforderlichen Unterlagen voraussichtlich Ende Dezember 2025/ Anfang Januar 2026 im Finanzausschuss und der Gemeindevertretung eingebracht und beraten werden.
3. Finanzielle Auswirkung Erhöhung der Kreisumlage von 41%=374,5 TEUR auf 45%=422,0 TEUR
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Landkreis Nordwestmecklenburg voraussichtlich einen Nachtrag zum Haushaltsplan 2025 aufstellen. Es scheint so, dass die beabsichtigte Kreisumlage von 41% auf 45% erhöht wird. Dies bedeutet für die Gemeinde Zierow eine Erhöhung um 47,8 TEUR. Für diese überplanmäßige Ausgabe ist eine Prüfung der geplanten Haushaltsansätze erforderlich. Am Anfang des Haushaltsjahres ist es schwer abzuschätzen, inwieweit Mehraufwendungen innerhalb der geplanten Haushaltsansätze gedeckt werden können. Im Zuge der Erstellung des Halbjahresberichtes wird geprüft, ob und welche Haushaltsansätze zur Deckung genutzt werden können. Im Rahmen der Prüfung wird darüber entschieden welches Bereitstellungsverfahren (echte Deckungsfähigkeit, unechte Deckungsfähigkeit, Nachtragshaushaltssatzung) angewendet werden kann.
Finanz. Auswirkung
Aktuell keine finanzielle Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
