Beschlussvorlage - BV/04/24/092-1
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst, hier: Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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04.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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27.03.2025
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Sachverhalt
Für die 10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst liegt eine Genehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 24.02.2025 vor.
Die heutige Gemeinde Kalkhorst ist durch Fusion der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst im Jahr 2004 neu gebildet worden. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan existiert nicht. Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden demzufolge die Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst geändert. Bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 12.12.2024 handelt es sich folglich um die 10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst.
Um den formalen Anforderungen gerecht zu werden, sind nachfolgende Maßgaben durch den Landkreis auferlegt worden:
- „Aus der Planüberschrift muss zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um die 10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst handelt.“
- „Die Änderungsbereiche sind dementsprechend eindeutig den bisherigen Teilflächennutzungsplänen zuzuordnen.“
- „Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.“
- „In der Begründung und zusammenfassenden Erklärung sind entsprechende Erläuterungen aufzunehmen.“
- „Die Gemeinde fasst einen Beitrittsbeschluss zur 10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und Elmenhorst.“
Die Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend der Maßgaben des Landkreises formal angepasst und soll nach Beschlussfassung zur Bestätigung der Maßgabenerfüllung dem Landkreis vorgelegt werden. Nach der Bestätigung der Maßgabenerfüllung ist der Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Die geänderten Planunterlagen werden zur Sitzung des Bauausschusses nachgereicht.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt folgende formale Änderung zur Erfüllung der mit der Genehmigung vom LK NWM vom 24.02.2025 verbundenen Maßgaben:
- Die Planunterlagen sind formal so anzupassen, dass ersichtlich wird, dass es sich um die 10. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst handelt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt die Bestätigung der Maßgabenerfüllung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.
- Nach Vorliegen der Bestätigung ist die 10. Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Kalkhorst und der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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333,9 kB
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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925,9 kB
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